Stand: 25.04.2023
A. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Wienecke XI. Hotel Hannover GmbH (im folgenden Hotel) mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.). Soweit einzelne Bedingungen nur für Hotelaufnahmen oder nur für Veranstaltungen gelten sollen, ist dies gesondert ausgeführt.
Die Unter- oder Weitervermietung aller vom Hotel an den Gast überlassenen Räumlichkeiten zu anderen als den angegebenen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses ausdrücklich vereinbart ist.
B. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Reservierungsbestätigung) des Hotels mit dem Kunden zustande. Bei Zimmerbuchungen steht es dem Hotel frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Soweit diese Bestätigung Abweichungen von den AGB enthalten, gelten die Regeln des Bestätigungsschreibens.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Ist der Kunde bei Veranstaltungen nicht selbst Veranstalter oder wird von ihm ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Kunde zusammen mit diesem als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Bei Übernachtungen gilt, dass ein Dritter, der für den Kunden bestellt hat, nur dann mit diesem gesamtschuldnerisch haftet, wenn eine entsprechende Erklärung seinerseits vorliegt.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Im Rahmen von Veranstaltungen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
C. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Leistungspflichten
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise und für vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels – ggf. auch an Dritte – zu zahlen.
Preisgestaltung
Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Kommt es nach Vertragsabschluss zu einer Mehrwertsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Leistungserbringung gesetzlich geltende Mehrwertsteuersatz. Hat Hotel zukünftig entstehende oder fällig werdende Abgaben bzw. Steuern abzuführen, die mit dem Dienstleistungsvertrag unmittelbar zusammenhängen (z.B. Bettensteuer), können diese auf den vereinbarten Preis aufgeschlagen werden.
Mindestumsätze für Veranstaltungen
Der Mindestumsatz je Veranstaltung beträgt € 1.500. Unabhängig vom Mindestumsatz garantiert der Kunde einen Umsatz von € 8,50 je Gast und Zeitstunde der Veranstaltung. Dieser Mindestumsatz je Gast erhöht sich auf € 12,50 in der Zeit von 0.00 Uhr bis 1.00 und weiter auf € 14,50 in der Zeit von 1.00 Uhr bis 2.00 Uhr sowie auf € 17,50 für Veranstaltungen, die um 2.00 Uhr nicht beendet sind (siehe E Ziff. 8). Der Umsatz bemisst sich je angefangene 30 Minuten und fällt an, solange nicht alle Gäste das Haus verlassen haben.
Für Tagungen gilt – in Abweichung von Satz 1 – ein Mindestumsatz von € 5,50 je Teilnehmer und Stunde für die Zeit von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Danach gelten die Mindestumsätze gem. Ziff. 4. Tagungspauschalen gelten für max. 9 Zeitstunden; danach garantiert der Besteller den Mindestumsatz gem. Ziff. 4 Satz 1 ff. Die Raummiete gilt für 9 Stunden, darüberhinausgehende Nutzung wird je angefangener Stunde anteilig der Mietkosten berechnet.
Preisanpassungen bei Verpflegung
Sind in der Auftragsbestätigung für die Verpflegung Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 2 Monate, stehen diese unter dem Vorbehalt, dass sich die Einkaufspreise nicht wesentlich (+3%) erhöhen. Hotel ist berechtigt, dem Kunden ein neues Angebot für diese Teilleistung Verpflegung zu unterbreiten, dass der Kunde nicht annehmen muss. Die übrigen Leistungsteile im Angebot von Hotel bleiben davon unberührt.
Vorauszahlungen
Das Hotel kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Wird nach Ablauf dieser Frist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so hat das Hotel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Forderungen des Hotels sind grds. fällig und zahlbar nach Vermietung/Veranstaltung bei Abreise.
Rechnungskorrektur
Hat Kunde seine Erreichbarkeitsadresse falsch bekannt gegeben, so dass eine korrigierte Rechnung von Hotel ausgestellt werden muss, ist Hotel berechtigt, vom Kunden für den Service der Neuausstellung der Rechnung eine Pauschale von € 30,00 zzgl. Umsatzsteuer zu verlangen.
D. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)
Grundsätzliche Zahlungspflicht
Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§ 537 I BGB). Dies gilt nicht bei Leistungsverzug des Hotels oder einer vom Hotel zu vertretender Unmöglichkeit.
Unternehmer-Regelung
Die vorstehenden Stornierungsregelungen gelten nicht, wenn der Kunde, der die Buchung vorgenommen hat, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Reservierung eine 100-prozentige No-Show-Gebühr mit dem Kunden vereinbart wurde. In diesem Fall hat der Kunde bei nachträglicher Abbestellung / Stornierung den vollen Buchungspreis zu zahlen.
Pauschale Aufwendungsersparnis
Die ersparten Aufwendungen des Hotels werden pauschalisiert und betragen bei Übernachtung 20%, bei Übernachtung mit Verpflegung 40%, bei ausschließlich bestellten Speisen und Getränken 30% des gültigen bzw. vereinbarten Preises. Bei Abbestellungen von Übernachtungen 11 bis 20 Tage vor Anreise erhöhen sich die ersparten Aufwendungen um 15%, bei 21 bis 30 Tage um 30%, bei 31 bis 40 Tagen um 55%, bei Abbestellungen über 40 Tage ist der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit. Dem Kunden bleibt der Nachweis niedrigerer, dem Hotel der Nachweis höherer Aufwendungen vorbehalten. Soweit das Hotel Einnahmen aus anderweitiger Vermietung hat, werden diese angerechnet. Bei Abweichungen im Bestätigungsschreiben von Hotel gelten diese und ersetzen insoweit die AGB.
Stornierungsregelungen für Veranstaltungen
Werden Veranstaltungen storniert, ist der Besteller/Veranstalter berechtigt, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von einer Reservierung zurückzutreten. Nach diesem kostenfreien Stornierungstermin sind Anteile von den Gesamtmengen (Zimmer, Tagungspauschalen, Raummieten etc.) kostenfrei stornierbar:
Veranstaltungen von 1 bis 9 Zimmereinheiten/Tag bzw. Veranstaltungen von 1 bis 9 Personen/Tag
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Gesamtmengen
- 27 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtmengen
- 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 5% der vereinbarten Gesamtmengen
Veranstaltungen von 10 bis 50 Zimmereinheiten/Tag bzw. Veranstaltungen von 10 bis 50 Personen/Tag
- bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Gesamtmengen
- 41 Tage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtmengen
- 20 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der vereinbarten Gesamtmengen
- 13 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der vereinbarten Gesamtmengen
- 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 5% der vereinbarten Gesamtmengen
Veranstaltungen von 51 bis 100 Zimmereinheiten/Tag bzw. Veranstaltungen von 51 bis 100 Personen/Tag
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Gesamtmengen
- 89 Tage bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtmengen
- 41 Tage bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der vereinbarten Gesamtmengen
- 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der vereinbarten Gesamtmengen
- 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 5% der vereinbarten Gesamtmengen
Veranstaltungen von 101 bis 200 Zimmereinheiten/Tag bzw. Veranstaltungen von 101 bis 200 Personen/Tag
- bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Gesamtmengen
- 179 Tage bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gesamtmengen
- 89 Tage bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der vereinbarten Gesamtmengen
- 41 Tage bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der vereinbarten Gesamtmengen
- 20 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 5% der vereinbarten Gesamtmengen
- 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 2% der vereinbarten Gesamtmengen
Veranstaltungen von 201 bis 500 Zimmereinheiten/Tag bzw. Veranstaltungen von 201 bis 3500 Personen/Tag
- bis 270 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der vereinbarten Gesamtmengen
- 269 Tage bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der vereinbarten Gesamtmengen
- 179 Tage bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der vereinbarten Gesamtmengen
- 59 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 5% der vereinbarten Gesamtmengen
- 6 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 2% der vereinbarten Gesamtmengen
Bei Abweichungen im Bestätigungsschreiben von Hotel gelten diese und ersetzen bzw. ergänzen insoweit die AGB. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel eines höheren Schadens vorbehalten. Einnahmen aus einer möglichen Weitervermietung an Dritte werden gegen den Anspruch des Hotels gerechnet.
Datenschutz bei externen Dienstleistern
Das Hotel arbeitet zum Teil mit externen Dienstleistern zusammen, die in die Leistungserbringung eingebunden werden (z.B. Catering). Über die auf der Website veröffentlichten Datenschutzbestimmungen hinaus erklärt sich der Kunde mit seiner Buchung damit einverstanden, dass seine Personendaten an den externen Dienstleister weitergegeben werden, soweit dieser die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz lt. Erklärung beachtet.
E. Rücktritt des Hotels (§ 346 BGB)
Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer und Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Das Hotel hat den Kunden unverzüglich von der Ausübung des Rücktrittsrechts zu informieren. Bei berechtigten Rücktritten ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
F. Teilnehmerzahl, Ablauf von Veranstaltungen, Haftung
Teilnehmerzahl-Änderungen
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist. Die Vereinbarungen zum Mindestumsatz gem. C 4 und 5 sind davon unberührt.
Behördliche Erlaubnisse
Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat er unmittelbar an den Dritten zu entrichten.
Technische Einrichtungen
Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen bzw. Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden und ist nicht Bestandteil des Mindestumsatzes gem. C Ziff. 4; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
Speisen und Getränke
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird eine Service Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
Aufklärungspflicht über öffentliches Interesse
Der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Der Kunde hat für Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen das vom Hotel vorgeschriebene Logo zu verwenden. Verletzt der Kunde diese Pflichten, hat das Hotel das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
Veranstaltungsende und elektrische Anlagen
Veranstaltungen, für die ein Zeitende vertraglich nicht vereinbart ist, müssen um 2.00 Uhr beendet sein. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlichen Einwilligung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hatte. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und pauschaliert berechnen.
Kommunikationseinrichtungen
Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Sicherheiten
Das Hotel kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.
Dekoration und Ausstellungen
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegen-stände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn sie nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Hotel, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, die vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden.
G. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sind die Zimmer von dem Kunden nicht bis um spätestens 11.00 Uhr geräumt, so kann das Hotel für eine weitere Benutzung des Zimmers (die durch nicht rechtzeitiges Räumen entsteht) bis 17.00 Uhr den halben Zimmerpreis verlangen. Bei Nichträumung bis 17.00 Uhr ist der volle Zimmerpreis geschuldet.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 18.00 Uhr für den Anreisetag vereinbart wurde oder der Kunde sein späteres Eintreffen vorab schriftlich mitgeteilt hat, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben; Vertragliche Ansprüche des Kunden werden dadurch nicht begründet. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
H. Haftung des Hotels, Sorgfaltsmaßstab
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von § 701 ff. BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Hotels ist – abgesehen von §§ 701 ff. BGB – betragsmäßig auf die gesetzliche Höhe beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt auch für alle über § 548 II BGB hinausgehenden vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages, sofern nicht vorsätzlich gehandelt wurde.
Das Hotel führt Weckaufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus; eine Haftung für nicht zeitgerechtes Wecken ist jedoch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich.
Für den Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt gegen Entgelt die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung derselben. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
I. Allgemeine Haftung des Kunden
Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
K. Fälligkeiten, Verzug
Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5% bzw. 9% über dem Basiszinssatz nach § 288 I, II BGB zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von € 10,00 geschuldet.
Schlussvereinbarungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Hannover. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Hannover. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.